Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Handel mit VisionLine ApS (CVR.NR. 27 23 48 28)
Diese Bedingungen für die Lieferung von Hardware etc. gelten bis zu ihrer schriftlichen Änderung durch VisionLine ApS. Es werden Vorbehalte für Druckfehler und dergleichen gemacht.
Diese Bedingungen gelten, wenn zwischen VisionLine ApS und dem Käufer keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten somit auch für andere Vereinbarungen, z.B. Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträge zwischen denselben Parteien, auch wenn kein Kauf getätigt wurde.
VisionLine ApS-Vertriebsnetz und Liefervereinbarungen können dazu führen, dass der Käufer Produkte von einer nicht VisionLine ApS-eigenen Adresse / einem anderen Ort mit einem Lieferschein von diesem Absender erhält. Auch wenn der Lieferschein Verkaufs- und Lieferbedingungen enthalten sollte, die nicht diesen Bedingungen entsprechen, gelten diese Bedingungen im Verhältnis zwischen VisionLine ApS und dem Käufer weiter.
Eigene Liefer- und Einkaufsbedingungen des Käufers begründen für VisionLine ApS keine Verpflichtungen, es sei denn, VisionLine ApS hat diesen schriftlich zugestimmt. Der Käufer erklärt bei Auftragserteilung, Kaufmann zu sein.
- Angebot, Annahme und Auftragsbestätigung1.1
Wird ein schriftliches Angebot abgegeben, so ist dies für VisionLine ApS nur verbindlich, wenn dieses innerhalb von 14 Tagen ab dem im Angebot von VisionLine ApS angegebenen Datum oder innerhalb der kürzesten angegebenen Annahmefrist angenommen wird.
1.2 Weicht die Auftragsbestätigung von VisionLine ApS durch Hinzufügung, Einschränkung oder Vorbehalt von der Bestellung des Käufers ab und akzeptiert der Käufer diese Änderungen nicht, so hat der Käufer VisionLine ApS innerhalb von 3 Tagen zu benachrichtigen. Geschieht dies nicht, gilt nur die VisionLine ApS-Auftragsbestätigung. - Vorbehalte für Waren, die nicht auf Lager sind2.1
Wenn nichts anderes angegeben ist, wird ein Angebot von VisionLine ApS in Bezug auf Waren, die nicht im eigenen Lager verfügbar sind, von der Möglichkeit abhängig gemacht, die betreffende Ware zu erhalten und diese herzustellen, und jedes Angebot unterliegt geänderten Bestimmungen für die Ein- oder Ausfuhr von Waren. Werden diese Vorbehalte verwirklicht, ist VisionLine ApS berechtigt, das abgegebene Angebot zu widerrufen oder einen abgeschlossenen Vertrag zu stornieren, ohne dass dies den Angebotsempfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen irgendwelcher Art berechtigt. - Kataloge, Beschreibungen, etc.
3.1 Alle Informationen – unabhängig davon, ob sie von VisionLine ApS oder einem ihrer Geschäftspartner stammen – über Gewicht, Maße, Kapazität und technische Daten im Katalog, Datenblatt, Beschreibung, Prospekt, Anzeige, auf der Website usw. sind informativ und nur in dem Umfang verbindlich, auf den sie in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen ausdrücklich hingewiesen wird.
3.2 Bei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit besonderer Unterlagen zum Zwecke der Montage, des Anschlusses, des Betriebs und/oder der Wartung bedürfen, ist der Käufer verpflichtet, diese zu beachten und zu befolgen. VisionLine ApS behält sich das Recht vor, eine solche Dokumentation vertraulich zu behandeln.
3.3 Konkrete Ansprüche des Käufers sind nur verbindlich, soweit sie von VisionLine ApS schriftlich bestätigt werden. - Eigentumsvorbehalt4.1
VisionLine ApS behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur Bezahlung aller mit der Lieferung zusammenhängenden Rechnungen vor und kann im Falle des Zahlungsverzuges die verkaufte Sache zurücknehmen, da diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als besonderes durchsetzbares Eigentum gemäß § 478 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtspflege anzusehen sind. 1, Nr. 5. Platz - Stornierung der Bestellung durch den
Käufer 5.1 Der Käufer ist nur berechtigt, eine Bestellung zu stornieren oder die Lieferzeit einer Bestellung gegen vorherige schriftliche Vereinbarung mit VisionLine ApS zu verschieben. - Preise6.1
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Verpackung, jedoch exklusive Mehrwertsteuer, Versand- und Bearbeitungsgebühren und ggf. sonstiger Steuern.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, zahlt der Käufer die Fracht an die Lieferadresse sowie die Bearbeitungsgebühr.
6.3 VisionLine ApS behält sich das Recht vor, am Tag der Lieferung die Preise entsprechend Änderungen der Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von VisionLine ApS liegen, zu ändern.
6.4 Erhöht VisionLine ApS infolge der Umstände des Käufers die Kosten, kann VisionLine ApS hierfür Erstattung verlangen. - Zahlung7.1
Die Standardzahlungsbedingung von VisionLine ApS besteht darin, dass das späteste rechtzeitige Zahlungsdatum 14 Tage ab dem Datum auf der von VisionLine ApS an den Käufer gesendeten Rechnung beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, fallen ab Rechnungsdatum Zinsen an. Die Zinsen werden mit einem Zinssatz von 2% pro Monat verzinst. Darüber hinaus kann VisionLine ApS Mahngebühren, Inkassogebühren und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückforderung des Kaufpreises verlangen. Die Verpflichtung des Käufers zur rechtzeitigen Zahlung besteht, auch wenn der Käufer Fehler oder Auslassungen beanstandet, alternativ muss der Käufer den Kaufpreis für den Fall hinterlegen, dass Fehler oder Auslassungen geltend gemacht werden.
7.3 Vereinbarte Skonti werden nur gewährt, wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt.
7.4 Der Käufer oder seine verbundenen Unternehmen sind nicht berechtigt, mit Forderungen gegen Forderungen von VisionLine ApS aufzurechnen. VisionLine ApS hat somit Anspruch auf eine effiziente Bezahlung. - Gefahrübergang8.1
Die Gefahr geht mit der Ablieferung der Ware auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt ab VisionLine ApS Lager in Herlev. Erfolgt die Versendung jedoch durch einen ausländischen Frachtführer, so erfolgt die Lieferung durch Übergabe an diesen Frachtführer oder durch Übergabe an den Spediteur, unabhängig davon, ob der Spediteur den Transport lediglich erleichtert oder selbst zu vertreten hat.
8.2 VisionLine ApS bietet eine allgemeine Versicherung für Sendungen an, die dem Käufer bei allen Sendungen in Rechnung gestellt werden. Diese Versicherung deckt, wenn der Gegenstand während des Transports zerstört wird oder verschwindet. Der Käufer kann auf diese Versicherung schriftlich verzichten und somit alle Risiken während des Transports tragen.
8.3 Alle Schäden, die während des Transports des Artikels verursacht werden, müssen VisionLine ApS spätestens 14 Tage nach Erhalt des Artikels bekannt gegeben und dokumentiert werden. Die Dokumentation muss durch eine Fotodokumentation sowohl des beschädigten Produkts als auch der Verpackung erfolgen. - Lieferzeit und Verzögerung9.1
Jede Angabe der Lieferzeit wird geschätzt und ist ungefähr angegeben.
9.2 VisionLine ApS ist auch berechtigt, die ungefähre Lieferzeit zu verschieben, wenn eine Überschreitung dieser Frist durch Umstände erforderlich ist, die von VisionLine ApS nicht zu vertreten sind, vgl. z.B. Ziffer 10 über höhere Gewalt.
9.3 Vorbehaltlich Klausel 9.2 ist der Käufer im Falle einer Überschreitung der angegebenen bzw. angegebenen Lieferfrist um mehr als 60 Tage berechtigt, den Kauf schriftlich zu stornieren, aber eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zum Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens, unabhängig vom Grund, einschließlich Fahrlässigkeit. - Höhere Gewalt10.1
VisionLine ApS ist berechtigt, Bestellungen an den Käufer zu stornieren oder deren Ausführung zu verschieben und ist ansonsten frei von der Haftung für eine fehlende, mangelhafte oder verspätete Lieferung, die ganz oder teilweise auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von VisionLine ApS liegen, wie Rebellion, Unruhen, Krieg, Feuer, öffentliche Vorschriften, Streik, Aussperrung, Verlangsamung, Mangel an Transportmitteln, Warenknappheit, Krankheit oder Verzögerung oder Mängel bei Lieferungen von Subunternehmern, Unfälle in der Produktion oder Prüfung, Naturkatastrophen oder mangelnde Energieversorgung. Alle Rechtsmittel des Käufers werden in solchen Fällen ausgesetzt oder verfallen. Im Falle einer Stornierung oder aufgeschobenen Ausführung kann der Käufer weder Schadensersatz noch Ansprüche gegen VisionLine ApS geltend machen.
Rücksendung11.1 Die Rücksendung von Waren erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Rücksendungen müssen in unzerbrochener und unbeschädigter Originalverpackung und Zubehör unter Angabe der Nummer und des Datums der Originalrechnung sowie der Autorisierungsnummer der Rücksendung (RMAnr.) vollständig sein. VisionLine ApS behält sich das Recht vor, einen Abzug für eine Rücksendegebühr in Höhe von 10% des Rechnungswertes oder der Gesamtabschreibung vorzunehmen, wenn diese mehr als 20% des ursprünglichen Kaufpreises der Ware beträgt.- Mängel12.1
VisionLine ApS ist berechtigt und verpflichtet, Teile, die von Herstellungsfehlern betroffen sind, für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr ab Absendung der Ware zu ersetzen oder zu reparieren, sofern
: 1. Der Käufer wirbt zeitnah.
2. Defekte Ware wird vom Käufer an VisionLine ApS zurückgesandt.
3. Runde VisionLine ApS wird nach Durchführung der Untersuchung festgestellt, dass die festgestellten Mängel auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind und nicht durch unsachgemäße Verarbeitung oder Lagerung, Vernachlässigung, Installation, Reparatur oder Änderungen durch den Käufer gerechtfertigt sind oder durch zufällige Ereignisse gerechtfertigt sind.
12.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 12.1,1 ist VisionLine ApS berechtigt, Ersatz zu leisten oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn VisionLine ApS der Ansicht ist, dass Ersatz oder Reparatur unnötige Kosten verursacht.
12.3 Mit Ausnahme der in Ziffer 12.1 geregelten Angelegenheiten haftet VisionLine ApS nicht für Mängel des Gelieferten, gleich aus welchem Grund, einschließlich leichter Fahrlässigkeit. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass Klausel 12.1. keine Software abdeckt und dass VisionLine ApS nicht für Fehler in Bezug auf gelieferte Software verantwortlich gemacht werden kann.
12.4 Garantiereparaturen werden als Einreichungsservice mit VisionLine ApS durchgeführt. Die Übermittlung an VisionLine ApS erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. VisionLine ApS empfiehlt, dass die Lieferung in der Originalverpackung erfolgt. Die Rücksendung des reparierten Produkts erfolgt auf Kosten von VisionLine ApS an eine Adresse in Dänemark, mit Ausnahme der Färöer-Inseln und Grönlands.
12.5 Die Garantie deckt die ursprüngliche Hardwarekonfiguration ab, wie in der Rechnung angegeben. Mängel, die durch das Eingreifen des Käufers oder der 3. Partei entstehen können, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
12.6 Garantiereparaturen umfassen die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten. Die Reparatur umfasst nicht die Wiederherstellung von Software, das Laden von Backups usw.
12.7 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, eine Sicherungskopie von Daten und Software zu erstellen und aufzubewahren.
12.8 Eine Fehlerbehebung, die keine Fehler an den von VisionLine ApS gelieferten Waren aufweist, wird nach Ablauf der aufgewendeten Zeit in Rechnung gestellt.
12.9 Die Originalrechnung ist ein gültiges Garantiezertifikat
. 12.10 Führt VisionLine ApS keinen Ersatz oder keine Nachbesserung durch und ist VisionLine ApS zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, so ist die Entschädigung auf einen Betrag begrenzt, der den Kosten für die Beseitigung des Mangels des Gelieferten entspricht, und darf den vereinbarten Kaufpreis für das betreffende Gerät nicht übersteigen.
12.11 Bei Produkten, die mit einer Gebrauchsanweisung verkauft werden, verweisen wir auch auf gesonderte Verpflichtungen bezüglich Ersatz/Reparatur.
12.12 VisionLine ApS garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte einwandfrei oder ohne Ausfallzeiten funktionieren oder dass Softwarefehler behoben werden.
Reklamation13.1 Die Produkte werden nur mit den Garantien geliefert, die der Hersteller oder Lieferant VisionLine ApS bietet. Somit kann sich der Käufer gegenüber VisionLine ApS nicht auf eine Garantie berufen, die der Käufer gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten nicht hätte geltend machen können, wenn sie direkt von ihm geliefert worden wäre. Stellt der Hersteller oder Lieferant besondere formale Anforderungen im Zusammenhang mit Beanstandungen etc., so sind diese Anforderungen vom Käufer zu beachten.
13.2 Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt oder bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Feststellung dieser schriftlich geltend zu machen.
13.3 Wenn der Käufer VisionLine ApS nicht innerhalb von 1 Monat nach Lieferung des Gegenstands mitgeteilt hat, dass er einen Mangel geltend machen wird, kann er ihn nicht geltend machen, es sei denn, VisionLine ApS hat sich verpflichtet, das Objekt für einen längeren Zeitraum zu garantieren.- Produkthaftung14.1
VisionLine ApS haftet für Schäden, die durch die gelieferten Produkte verursacht werden, nur, wenn nachgewiesen ist, dass die Schäden, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit von VisionLine ApS verursacht wurden.
14.2 VisionLine ApS ist nicht verantwortlich für Betriebsverluste, entgangene Gewinne oder andere indirekte Verluste. - Haftung und Freistellung15.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Haftungs- und Freistellungsbedingungen gelten für alle Klauseln dieser AGB.
15.2 VisionLine ApS haftet in keinem Fall, der sich direkt oder indirekt auf die gelieferten, deren Nutzung oder VisionLine ApS-Dienste im Allgemeinen bezieht, für indirekte und Folgeschäden, wie Betriebsverluste, vergebliche Kosten, Personen-, Sach- oder sonstige Folgeschäden, einschließlich Verlust oder Beschädigung von Daten. Daher haftet VisionLine ApS niemals für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste.
15.3 VisionLine ApS haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die Nichterfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen durch den Käufer entstehen. VisionLine ApS haftet auch nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Betriebsverluste, fehlende Einsparungen oder für Ansprüche, die von einem Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden, selbst wenn VisionLine ApS auf solche Schäden, Betriebsverluste oder Ansprüche hingewiesen wurde.
15.4 Wenn VisionLine ApS nach dänischem Recht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, ist die Entschädigung auf einen Betrag begrenzt, der den Kosten für die Reparatur des Mangels des gelieferten Geräts entspricht, und darf den vereinbarten Kaufpreis für das betreffende Gerät nicht überschreiten.
15.5 Die vorstehende Beschränkung der Höhe des Schadensersatzes gilt unabhängig davon, wie der Schadensersatzanspruch begründet oder formuliert ist, und damit auch für Ansprüche, die durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit begründet sind. - Finanzlage
des Käufers 16.1 Wenn nach Ansicht von VisionLine ApS die finanzielle Situation des Käufers nicht zufriedenstellend ist oder wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen für frühere Lieferungen nicht einhält, ist VisionLine ApS berechtigt, unveröffentlichte Bestellungen zu stornieren, es sei denn, der Käufer bezahlt sofort alle zuvor gelieferten Waren nach schriftlicher Aufforderung und zahlt noch nicht ausgeführte Bestellungen
im Voraus. 16.2 Wenn die finanzielle Situation des Käufers mit einem erwarteten Zahlungsausfall gleichgesetzt werden kann, kann VisionLine ApS Schadenersatz gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts verlangen.
16.3 Wenn der Käufer in Konkurs geht, einen Vergleichs- oder Konkursbeschluss aushandelt oder dergleichen über den Käufer ergeht, ist VisionLine ApS berechtigt, jeden Vertrag zu kündigen oder zukünftige Lieferungen auszusetzen, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf VisionLine ApS geltend machen kann. Hat VisionLine ApS zu Unrecht Forderungen, sind diese sofort zur Zahlung fällig. - Teilunwirksamkeit17.1
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig, rechtswidrig oder undurchführbar befunden werden, so wird hierdurch keine der übrigen Bestimmungen berührt oder beeinträchtigt. - Verjährung von Ansprüchen18.1
Kein Anspruch, gleich welcher Art oder Rechtfertigung, der im Zusammenhang mit Lieferungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsteht, kann vom Käufer mehr als 12 Monate nach Entstehen der Ursache des Anspruchs geltend gemacht werden. - Urheberrecht und Eigentum19.1
VisionLine ApS haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Anlage keine Patente oder Urheberrechte Dritter verletzt.
19.2 Der Käufer erwirbt keine Urheberrechte an Produkten, die ganz oder teilweise von VisionLine ApS entwickelt wurden.
19.3 Der Käufer erwirbt kein Eigentum an jeglicher Software, Quellprogrammen, Dokumentationen oder dergleichen. - Vertraulichkeit
20.1 Die Parteien und ihre Mitarbeiter werden gegenüber unbefugten Personen in Bezug auf Informationen über die andere Vertragspartei und die Angelegenheiten anderer, von denen sie im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag genannten Lieferungen, Dienstleistungen, Entwicklungen usw. Kenntnis erlangen, bedingungsloses Schweigen bewahren. - Zuständigkeit 21.1 Rechtsstreitigkeiten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Gericht in Glostrup oder vom Eastern High Court entschieden, wenn die Frage in die Zuständigkeit
des Eastern High Court fällt.